Logo

Unsere Hausordnung

Der Besuch des Reinhard-Mohn-Berufskollegs soll die Schülerinnen und Schüler zu dem von ihnen gewünschten Fähigkeiten und Fertigkeiten und einem entsprechenden Schulabschluss führen. Die Umgebung und die Arbeitsatmosphäre tragen zum Wohlbefinden erheblich bei. Deshalb ist ein Zusammenleben erforderlich, bei dem aufeinander Rücksicht genommen  und sorgsam mit den Einrichtungen umgegangen wird. Die Einhaltung der Hausordnung trägt dazu bei.

Hausordnung

  1. Vor und während der Pausen können  sich die Schülerinnen und Schüler im Forum oder auf dem Schulhof oder in den Klassen aufhalten.
  2. Auf dem Weg zur Schule und zurück und während der Unterrichts- und Pausenzeit sind die Schülerinnen und Schüler unfallversichert. Sie verlieren diesen Versicherungsschutz, wenn sie in den Pausen oder in Freistunden aus privaten Gründen das Schulgelände verlassen.
  3. Erfrischungen können Schülerinnen und Schüler in unserer Cafeteria erhalten. Flaschen und Becher sollen in die vorgesehenen Behälter zurückgestellt und  der andere Abfall nach unserem Trennsystem entsorgt werden.
  4. Die Units App informiert sie über Stundenplanänderungen, Vertretungen, Unterrichtsausfall u.ä. Die Schülerinnen und Schüler sollen  sich täglich über den aktuellen Stand informieren.
  5. Der Unterricht hat pünktlich zu beginnen. Beim Gong zu Beginn der Unterrichtsstunde ist auf dem kürzesten Weg der Klassenraum aufzusuchen. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht eingetroffen, informiert die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.
  6. Die Gestaltung der Klassenräume bleibt den einzelnen Klassen überlassen. Die Arbeit der Mitschüler/-innen ist zu respektieren. Es kann von jedem erwartet werden, dass die Räume so verlassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchten. Unordnung und Verschmutzung muss von den Schülerinnen und Schülern  selbst beseitigt werden. Das Reinigungspersonal erledigt nur die Endreinigung. Am Ende der Unterrichtszeit sind die Stühle hochzustellen, damit wird den Reinigungskräften geholfen, die Schule in Ordnung zu halten. In den Fachräumen gilt eine besondere Raumordnung.
  7. Wer Wertsachen in unbeaufsichtigten Kleidungsstücken oder in der Schultasche hinterlässt, trägt auch bei abgeschlossener Klassenzimmertür das alleinige Risiko, da bei Diebstahl nicht gehaftet wird.
  8. Wegen des nur begrenzt vorhandenen Parkraums empfiehlt sich die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad. Es stehen auch auf dem Parkdeck der Stadthalle Plätze zur Verfügung.
  9. Kraftfahrzeuge können nur auf den ausgewiesenen Schülerparkplätzen abgestellt werden. Dort gilt die Straßenverkehrsordnung. Widerrechtliches Parken behindert häufig andere Verkehrsteilnehmer, es kann das Fahrzeug abgeschleppt oder ein Bußgeld verhängt werden.
  10. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Einrichtungen, Sach- oder Gebrauchsmittel des Berufskollegs beschädigt, wird zum Schadensersatz herangezogen.
  11. Schulfremde haben kein Aufenthaltsrecht auf dem Schulgelände. Die Lehrkräfte und das Schulpersonal sind gehalten, im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Schülerinnen und Schüler dafür zu sorgen, dass solche Personen das Gelände verlassen. Da nicht jede Schülerin/jeder Schüler bekannt sein kann, sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, auf Anfrage Namen und Klasse zu nennen.
  12. Das Rauchen ist im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das gilt auch für die zugehörigen Parkplätze.
  13. Im Unterricht ist nicht gestattet:
  • Kopfbedeckungen zu tragen,
  • Kaugummi zu kauen,
  • der Konsum und die Weitergabe von Drogen aller Art,
  • das Rauchen auf dem Schulgelände
  • die Nutzung von Handys im Klassenraum - wird ein Handy ohne ausdrückliche Aufforderung genutzt, kann es für mindestens einen Tag eingezogen werden.

Neben dieser Hausordnung ist die Allgemeine Schulordnung Grundlage für das Zusammenleben in diesem Berufskolleg. Die Bestimmungen können im Raum der Schülervertretung oder im Sekretariat eingesehen werden.

Das Berufskolleg hat auch die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln zu führen und dazu anzuleiten. Wer bei Verstößen gegen Haus- und Schulordnung oder bei Sachbeschädigungen oder Verschmutzung zusieht und nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes beiträgt, trägt zur Beeinträchtigung der Arbeitsatmosphäre bei und dazu, dass finanzielle Mittel statt für die Anschaffung von Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler zur Beseitigung von Sachschäden aufgewendet werden müssen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sekretariats zur Verfügung. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 07:30 bis 15:00 und freitags von 7:30 Uhr  bis 13:15 Uhr.